meine Geschäftsbedingungen
-
Nutzungsrechte: Das Bild/Videomaterial kann ausschließlich vom Auftraggeber genutzt werden (Einfaches Nutzungsrecht). Weitergabe oder Verkauf an Dritte (Zweitnutzung) ist nicht enthalten, jedoch kann die Weitergabe (erweiterte Nutzung) gegen einen Aufpreis dazu gekauft werden. Dies gilt auch für freie Bild/Videoveränderung.
-
Eine Überarbeitungsschleife ist inklusive. Alle weiteren Anpassungen werden zusätzlich verrechnet.
-
Sofern nicht anders angegeben wird der Umsetzungszeitrahmen bei Auftragserteilung mitgeteilt, da dieser von der aktuellen Auftragslage abhängt. Bitte teilen Sie uns eventuelle Deadlines vor der Auftragserteilung mit, damit deren Einhaltung sichergestellt werden kann.
-
Ausgearbeitete Konzepte und Skripte können vom Angebotsempfänger nicht ohne die Zustimmung von VideoMetrixs verwendet werden oder mit anderen Produktionsfirmen umgesetzt werden, da diese urheberrechtlich geschützt sind. Sollte diesbezüglich eine Verletzung festgestellt werden so wird der Aufwand für die Konzepterstellung verrechnet. Dies gilt vor allem dann, wenn das vorliegende Angebot nicht angenommen wird.
-
Ist ein Storyboard Teil des Projekts, sind fünf Revisionsschleifen für das Stroybaord inklusive. Nach Freigabe keine Änderungen ohne Zusatzkosten.
-
VideoMetrixs ist berechtigt das Bild/Videomaterial zur Eigenwerbung zu nutzen und darf den Kunden als Referenz angeben.
-
Bildnachweis & Urhebernennung: Auf der Website (oder anderen Medien wie z.B. Print) in der das Bild/Videomaterial genutzt wird muss im Bildnachweis "Foto: VideoMetrixs" oder "Video: VideoMetrixs" angegeben sein. Ein Verzicht der Urhebernennung kann bei Bedarf gegen Aufpreis dazu gekauft werden.
-
Zusatzleistungen & Leistungen von Dritten: Nicht enthaltenen Leistungen werden kumulativ verrechnet bzw. nicht enthaltene Spesen (z.B. Models, Gondelfahrt zum Drehort) werden an den Auftraggeber weitergegeben.
-
Stornierung: Sollte nach Auftragserteilung eine Stornierung erfolgen so ist diese kostenlos, wenn der Auftrag verschoben (Wiederholung innerhalb eines Jahres) wird oder durch einen neuen Auftrag für denselben Termin ersetzt werden kann. Falls eines der beiden nicht erfüllt wird, fallen 30% der Angebotssumme als Stornokosten an, als Kompensierung für die bisherigen Planungsaufwände oder Verlust eines möglichen anderen Auftrages.
-
Die Standardmusiklizenz umfasst alle Online-Veröffentlichungen. Für Veröffentlichungen im TV oder auf Streamingdiensten wie Netflix ist eine erweiterte TV-Lizenz erforderlich, die gegen Aufpreis erhältlich ist.
-
CGI (Computer Generated Imagery) Elemente und Animationen sind standardmäßig nicht enthalten, es sei denn, sie sind explizit im Konzept erwähnt. Retuschen sind möglich, werden jedoch aufgrund ihres potenziell hohen Zeit- und Arbeitsaufwandes gesondert berechnet. Für spezielle Anforderungen wird um frühzeitige Absprache gebeten.
-
Die Nutzungslizenz für profesionelle Voice Over Aufnahmen gilt für Online-Veröffentlichungen. Sollte das Voice Over für TV Ausstrahlungen oder bezahlte Werbekampagnen genutzt werden (Egal ob online oder offline) so ist ein "Buy Out" nötig, dass je nach SprecherIn unterschiedlich hoch ist. Für AI Voice Over gilt diese Regelung nicht.
-
Kooperationen und Agenturen: Bei Aufträgen durch Werbeagenturen erhalten die Agentur und deren Kunde ein einfaches Nutzungsrecht am erstellten Bild-/Videomaterial. Die Nennung von VideoMetrixs als Urheber ist obligatorisch: Auf Instagram als "📹@franz.metrixs videometrixs.com" und auf anderen Plattformen sowie im Bildnachweis auf der Website als "videometrixs.com". Weitergabe, Verkauf oder Modifikation sind nicht im einfachen Nutzungsrecht enthalten, können aber gegen Aufpreis erworben werden. Die Agentur darf das Material zur Eigenwerbung nutzen, solange VideoMetrixs als Urheber genannt wird. Im Gegenzug nennt VideoMetrixs die Agentur in eigenen Werbeveröffentlichungen. Die Organisation (Drehplan, Models, Requisiten, Lokalaugenschein) übernimmt in der Regel die Agentur. Bei Vermittlungsaufträgen gelten separate Regelungen. Die Zusammenarbeit wird vertraulich und professionell von beiden Seiten abgewickelt. Interne Informationen bleiben geschützt. Die Agentur erhält eine Feedbackschleife vor der Abnahme durch den Kunden. Rohaufnahmen werden nicht zur Verfügung gestellt.
-
Verpflegung (Bei Hochzeiten): Die Verpflegung und ein Tischplatz wird kostenlos vom Brautpaar zur Verfügung gestellt. Sofern möglich sollte der Tischplatz so positioniert sein, dass Einlagen und Ansprachen bzw. passende Ereignisse im allgemeinen im vorhinein erkennbar sind, damit schnell reagiert werden kann.
-
Sollte am Drehtag aufgrund des Wetter keine akzeptable Lichtsituation vorhanden sein und somit das zu erwartende Material ästhetisch schlecht ausfallen so wird dies signalisiert und sofern beidseitiger Konsens herrscht wird das Shooting abgebrochen und an einem anderen Tag wiederholt. Die daraus entstandenen Zusatzkosten (An- Rückfahrt, zeitlicher Aufwand, Models etc.) werden vom Auftraggeber getragen.
-
Sorgfaltspflicht: Das verwendete Equipment für die Aufnahmen entspricht professionellen Standards und es wird sorgfältig darauf geachtet das keinerlei Einflüsse die Aufnahmen gefährden. Nichtsdestotrotz kann bei Einwirkung von nicht beeinflussbaren Faktoren oder bei Höherer Gewalt (korrupte Speicherkarte, Wetter, Unfall, Diebstahl, technischer Defekt, SEU (Singel-Event upset) etc.) kein Schadensersatz dem Videograf gegenüber geltend gemacht werden.
-
Sollte aufgrund von Höherer Gewalt (Wetter, Epidemie) das Event/Shooting ausfallen oder abgebrochen werden müssen, sind nur die bis dahin entstandenen Spesen und Aufwände zu bezahlen. Dies betrifft auch Ausgaben die für mögliche Hardware oder Software entstanden sind.
-
Zahlung: 30 Tage ab Rechnungserhalt per Banküberweisung.
-
Mit mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung werden diese Geschäftsbedingungen akzeptiert.