Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzungsrechte & Rohmaterial
Nutzungsrechte
Das Bild-/Videomaterial kann ausschließlich vom Auftraggeber genutzt werden (Einfaches Nutzungsrecht). Eine technische Weitergabe an Dienstleister (z.B. Google Ads, Meta) zur Ausspielung im Namen des Auftraggebers ist zulässig, sofern der Auftraggeber alleiniger Nutznießer bleibt. Eine Weitergabe oder der Verkauf an Dritte zu deren eigener Nutzung (Zweitnutzung) ist NICHT enthalten. Dies gilt auch für freie Bild-/Videoveränderung. Erweiterte Rechte können gegen Aufpreis erworben werden.
Rohmaterial
Sofern nicht anders vereinbart, werden ausschließlich die definierten Endprodukte übergeben. Die Herausgabe von Rohaufnahmen ist nicht Teil des Leistungsumfangs und kann gegen Aufpreis separat dazugebucht werden.
Urhebernennung
Auf der Website (oder anderen Medien) muss im Bildnachweis 'Foto: VideoMetrixs' oder 'Video: VideoMetrixs' angegeben sein. Verzicht gegen Aufpreis möglich.
Eigenwerbung
VideoMetrixs ist berechtigt, das Material zur Eigenwerbung zu nutzen und den Kunden als Referenz anzugeben.
Produktion, Konzepte & Storyboard
Revisionsschleifen
Eine Überarbeitungsschleife ist inklusive. Alle weiteren Anpassungen werden zusätzlich verrechnet.
Konzepte
Ausgearbeitete Konzepte und Skripte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung nicht verwendet oder mit anderen Firmen umgesetzt werden (Pönale bei Verletzung: Aufwand der Konzepterstellung).
Storyboard
Ist ein Storyboard Teil des Projekts, sind fünf Revisionsschleifen inklusive. Nach Freigabe keine Änderungen ohne Zusatzkosten.
Rechte Dritter
Der Auftraggeber haftet für alle Rechte Dritter (Personen, Orte, Marken) und stellt VideoMetrixs von Ansprüchen frei.
Zahlungen, Stornierung & Ausfall
Zahlung
30% Anzahlung bei Auftragserteilung. Restbetrag 30 Tage nach Schlussrechnung.
Stornierung
Kostenlos bei Verschiebung (innerhalb 1 Jahr). Ansonsten: Bis 14 Tage vorher 30%, bis 4 Tage 60%, danach 75%. Kosten Dritter (Models, etc.) werden zu 100% berechnet.
Höhere Gewalt (Schutz)
Sollte das Event/Shooting aufgrund von Höherer Gewalt (Wetter, Epidemie, etc.) ausfallen oder abgebrochen werden, sind alle bis dahin entstandenen Spesen und Aufwände (inkl. Hardware/Software) zu bezahlen.
Ausfall Videograf
Bei Ausfall des Videografen (Krankheit/Höhere Gewalt) wird die Anzahlung erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Haftung, Technik & Risiko
Sorgfaltspflicht
Es wird professionelles Equipment genutzt. Bei Einwirkung nicht beeinflussbarer Faktoren (Wetter, technischer Defekt, Diebstahl, Datenverlust durch SEU) kann kein Schadensersatz geltend gemacht werden.
Zeitraffer-Risiko
Bei unbeaufsichtigtem Equipment trägt der Auftraggeber ab Installation das volle Risiko für Diebstahl/Beschädigung und haftet für den Wiederbeschaffungswert.
Wetterrisiko
Bei inakzeptabler Lichtsituation kann das Shooting im Konsens abgebrochen werden. Zusatzkosten für Wiederholung trägt der Auftraggeber.
Genehmigungen & Risiko
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Durchführbarkeit von Aufnahmen in reglementierten Bereichen (z.B. Naturparks, Flugverbotszonen) oder von Personen ohne Release. Erfolgt der Dreh auf Wunsch des Kunden ohne vorliegende Genehmigung, stellt dieser VideoMetrixs von allen Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen frei.
Zusatzleistungen & Kooperationen
Musik/Voice
Standardlizenz nur Online. TV/Netflix oder Paid Ads (Voice Over) erfordern Buy-Out/Zusatzlizenz.
Lizenzpflichtige Musik (Trending Audio)
Die Nutzung von urheberrechtlich geschützter Musik (z.B. für Social Media Trends) erfolgt auf alleiniges Risiko des Auftraggebers bezüglich Plattform-Sperren oder finanzieller Nachforderungen von Rechteinhabern.
Agenturen
Agentur und Kunde erhalten einfaches Nutzungsrecht. Nennung '📹@franz.metrixs' (Instagram) bzw. 'videometrixs.com' zwingend erforderlich. Agentur darf Material zur Eigenwerbung nutzen. Keine Weitergabe von Rohmaterial. Die Zusammenarbeit wird vertraulich behandelt; interne Informationen bleiben geschützt.
CGI/Retusche
Nicht standardmäßig enthalten. Abrechnung nach Aufwand.
Logistik & Spesen (Hochzeiten & Events)
Zeitrahmen
Deadlines sind vor Auftragserteilung mitzuteilen.
Spesen & Fremdkosten
Nicht im Angebot enthaltene Spesen (z.B. Parkgebühren, Maut, Seilbahntickets, Eintrittsgelder) werden an den Auftraggeber weiterverrechnet.
Hochzeiten, Elopements und private Feiern (Privatkunden)
1. Reservierung und Zahlung
Der Termin gilt als verbindlich reserviert, sobald die Anzahlung von 30 % des Paketpreises eingegangen ist. Der Restbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Schlussrechnung fällig.
2. Verschiebung und Stornierung
Eine einmalige Verschiebung des Termins innerhalb von 12 Monaten ist kostenlos, vorbehaltlich Verfügbarkeit. Jede weitere Verschiebung gilt als Neubuchung. Bei Stornierung wird die Anzahlung von 30 % als Ausfallentschädigung einbehalten. Bei Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor dem Termin werden 50 % des Paketpreises fällig. Bereits angefallene Fremdkosten werden in jedem Fall zu 100 % verrechnet.
3. Wetterklausel (Elopements und wetterabhängige Outdoor-Shootings)
Bei Buchung werden ein Shooting-Tag und ein Ausweichtag (idealerweise innerhalb von zwei Wochen) vereinbart. Die Entscheidung über eine Verschiebung fällt gemeinsam am Vorabend anhand der Wetterprognose. Die Verschiebung auf den Ausweichtag ist kostenlos. Sind beide Termine wetterbedingt nicht möglich, wird ein neuer Termin innerhalb von 3 Monaten vereinbart, vorbehaltlich Verfügbarkeit. Entscheiden sich die Auftraggeber trotz eines von VideoMetrixs kommunizierten Wetterrisikos für die Durchführung, werden abgebrochene oder nicht verwertbare Shootings verrechnet (Anfahrt und Zeit vor Ort).
4. Drohnenaufnahmen
Luftaufnahmen erfolgen ausschließlich dort, wo sie rechtlich und örtlich zulässig sind (z. B. Flugverbotszonen, Naturparks, Hubschrauber-Korridore). Ist ein Drohnenflug nicht möglich, erfolgt die Abdeckung mit Bodenequipment; ein Anspruch auf Preisnachlass entsteht dadurch nicht.
5. Krankheit und Verhinderung
Bei krankheitsbedingtem Ausfall bemüht sich VideoMetrixs nach besten Kräften, eine qualifizierte Vertretung zu vermitteln. Ein Anspruch auf eine Vertretung besteht nicht. Kommt keine Vertretung zustande, wird die Anzahlung vollständig zurückerstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Format und Lieferung
Hochzeitsfilme werden in 4K im Format 16:9 produziert und geliefert, sofern nicht vor der Hochzeit schriftlich anders vereinbart. Vertikale 9:16-Versionen sind nicht inkludiert und können als Zusatzleistung gebucht werden; sie entstehen als Ausschnitt aus dem 16:9-Original. Die Lieferung erfolgt als digitaler 4K-Download innerhalb von 1 bis 3 Monaten nach dem Termin, eine Korrekturschleife inklusive. Rohmaterial wird nicht übergeben; geliefert werden ausschließlich die fertigen Filme.
7. Verpflegung und Platzierung
Bei ganztägiger Begleitung stellen die Auftraggeber einen Sitzplatz und eine Mahlzeit. Die Platzierung bleibt den Auftraggebern überlassen, sollte aber eine schnelle Reaktion auf Programmpunkte (Reden, Tanz, Überraschungen) ermöglichen.
8. Urhebernennung
Für private Hochzeits- und Elopement-Filme ist eine Urhebernennung nicht verpflichtend, wird aber geschätzt (z. B. Nennung von VideoMetrixs oder Verlinkung von @franz.metrixs auf Instagram).
Webdesign & Entwicklung
Leistungsumfang & Wartung
Das Basisangebot umfasst ausschließlich die Gestaltung und Programmierung der Website. Hosting, Domain-Verwaltung und fortlaufende Wartung sind nicht inkludiert, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Die Behebung von Fehlern, die nach der finalen Übergabe durch Eingriffe des Kunden oder Dritter entstehen, ist nicht Teil des Basisangebots und wird kostenpflichtig abgerechnet.
Mitwirkungspflicht & Feedbackschleifen
Der Kunde stellt alle benötigten Texte und Bilder zur Verfügung, welche in einem ersten Durchgang implementiert werden. Das Angebot umfasst zwei (2) kostenfreie Korrekturschleifen zur Anpassung des Designs und der Inhalte. Ab der dritten Korrekturschleife, sowie für alle nachträglichen Änderungen, die über den ursprünglichen Leistungsumfang hinausgehen, erfolgt eine separate Rechnungsstellung nach Aufwand.
Bildbearbeitung & Generative Technologien
Beauftragung & Spezifikationen
Um bestmögliche Ergebnisse bei der Bildaufwertung zu erzielen, wird dringend empfohlen, dem Auftrag klare und präzise Anweisungen beizufügen. Ohne spezifische Vorgaben wird ein allgemeiner, ästhetischer Optimierungsprozess angewendet. Für größere Auftragsvolumen werden gestaffelte Paketpreise angeboten.
Ablauf, Auswahl & Zusatzleistungen
Pro übermitteltem Bild werden dem Kunden vier (4) durch generative Technologien erstellte Versionen zur Auswahl gestellt. Der Kunde wählt daraus ein (1) finales Bild aus, welches standardmäßig in 2K-Auflösung ausgeliefert wird. Der Erwerb weiterer Versionen aus der Auswahl oder die Anforderung einer zweiten Bearbeitungsrunde mit vier neuen Entwürfen ist gegen Aufpreis möglich.
Auftragsannahme
Mit mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung werden diese Geschäftsbedingungen akzeptiert.
Bei Fragen zu den AGB kontaktieren Sie uns unter videometrixs@gmail.com
